Jagdliches Schießen

Die Regelungen im aktuell gültigen Landesjagdgesetz von NRWfordern zwingend einen Schießübungsnachweis von jedem Jäger, der an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild teilnimmt. Dieser Schießübungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.

Weitere Informationen zum Nachweis und rund um das jagdliche Schießen sind auf der Internet-Seite der Kreisjägerschaft Olpe verfügbar:

Link: Internet-Seite der KJS Olpe zum jagdlichen Schießen

Der Schießübungsnachweis kann auf den Schießständen in Eichen-Bockenbach und in der Röspe erbracht werden.

Aktuelle Informationen und Öffnungszeiten des Schießstandes in Eichen-Bockenbach:

Link: Internet-Seite des Schützenvereins Eichen e.V.

Aktuelle Informationen und Öffnungszeiten des Schießstandes in der Röspe:

Link: Internet-Seite der Kreisjägerschaft Siegerland-Wittgenstein e.V.

Auch auf dem Schießstand der Märkischen Kreisjägerschaft in Breddershaus kann der Schießübungsnachweis erbracht werden:

Link: Internet-Seite des Schießstandes Breddershaus